Konversion/Wiedereintritt

 
Konversion (Übertritt zum katholischen Glauben)
Für uns Christinnen und Christen gibt es nur die eine Taufe – auch wenn sich durch die Jahrhunderte hindurch die eine Kirche in verschiedene Kirchen und kirchliche Gemeinschaften aufgespaltet hat und wir heute verschiedene Konfessionen unterscheiden müssen. So gibt es katholische und evangelische, aber auch orthodoxe, anglikanische und andere Christinnen und Christen.
Vieles ist den Konfessionen gemeinsam, doch gibt es auch Trennendes z.B. im Kirchenverständnis, in der Amtsfrage oder anderen wichtigen Glaubensüberzeugungen.
Mitunter fühlen sich Menschen aus unterschiedlichen Gründen in der eigenen Glaubensgemeinschaft nicht mehr beheimatet. So kann der Wunsch entstehen, die eigene Konfession zu wechseln.
Ein Übertritt zum katholischen Glauben ist möglich. Sie können sich dazu an unseren Pfarrer, an alle pastoralen Mitarbeiter oder an unser Pfarrbüro wenden.
Sie sind aus der Kirche ausgetreten und möchten wieder eintreten?
Das Kirchensteuerrecht in Deutschland ermöglicht – vor dem Standesamt – einen Kirchenaustritt. Damit entfällt die Pflicht, Kirchensteuer zu zahlen. Mit dem Kirchenaustritt erlöschen aber auch alle Rechte eines Kirchenmitgliedes, so z.B. der Empfang der Sakramente, die Einladung zum Kommunionempfang, für ihn/sie gibt es kein kirchliches Begräbnis.
Ein Kirchenaustritt kann aber jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Gerne nehmen wir Sie wieder in die Gemeinschaft der Glaubenden auf. Mit Ihrer Bitte um Wiederaufnahme in die Kirche wenden Sie sich bitte an unseren Pfarrer, an die pastoralen Mitarbeiter oder an unser Pfarrbüro.
Warum Kirchensteuer? Fragen zu Kirche und Finanzen
Weiterführende Informationen finden Sie im Internet:
https://www.ebfr.de/html/content/finanzen.html
und http://www.unsere-kirche-ist-wertvoll.de/